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   VG Hannover, 13.09.2023 - 1 A 3806/21   

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VG Hannover, 13.09.2023 - 1 A 3806/21 (https://dejure.org/2023,25120)
VG Hannover, Entscheidung vom 13.09.2023 - 1 A 3806/21 (https://dejure.org/2023,25120)
VG Hannover, Entscheidung vom 13. September 2023 - 1 A 3806/21 (https://dejure.org/2023,25120)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    RealVerbG § 29 Abs. 2 Satz 2; VwGO § 114
    Ermessen; Ermessensreduzierung; Realverband; Sondernutzung; Verbandsweg; Sondernutzungsrecht an der Wegefläche eines Realverbandes zur Erschließung eines Tierheims

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Klage eines Tierschutzvereins zur Erschließung eines Tierheims in Holzminden teilweise erfolgreich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2008 - 10 LA 178/07

    Erhöhte Nutzung eines Realverbandsweges als Sondernutzung

    Auszug aus VG Hannover, 13.09.2023 - 1 A 3806/21
    Dies gilt insbesondere für das sich aus § 7 RealVerbG ergebende Recht eines Mitglieds, das Verbandsvermögen zu benutzen (vgl. Nds . OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 14).

    Lässt sich die beabsichtigte Sondernutzung nicht mit der Wahrnehmung der dem Realverband nach § 3 RealVerbG obliegenden Aufgaben und Zuständigkeiten vereinbaren, etwa wenn der Verlust oder eine die Nutzung beeinträchtigende Beschädigung des Vermögensgegenstandes droht, verbietet sich eine Zustimmung ( Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 6).

    Ein grundsätzlicher Anspruch auf Zulassung lässt sich daraus hingegen nicht ableiten ( Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 10).

    Bei der Ermessensentscheidung über die Zulassung einer Wegesondernutzung sind die Interessen der Allgemeinheit, der Gesamtheit der Mitglieder des Realverbandes und diejenigen des die Sondernutzung begehrenden Mitglieds entsprechend ihrem Gewicht zu berücksichtigen ( Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 9).

    In der maßgeblichen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 22. September 2008 (- 10 LA 178/07 -, juris Rn. 9) geht es im Rahmen der Ermessenserwägungen insoweit ebenfalls lediglich um mit der Sondernutzung einhergehende direkte Beeinträchtigungen für die Wege und deren tatsächliche Nutzbarkeit für die Verbandsmitglieder.

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat es im Rahmen der Prüfung einer Berufungszulassung lediglich als nicht grundsätzlich bedeutsam angesehen, ob sich aus der Rechtsstellung als Realverbandsmitglied ein Anspruch gegen den Realverband darauf ableiten lässt, der Benutzung eines Verbandsweges durch Einräumen einer Baulast zuzustimmen ( Nds. OVG, Beschl. v. 22.09.2008 - 10 LA 178/07 -, juris Rn. 14).

  • VG Hannover, 04.02.2019 - 1 A 6911/16

    Ermessensausfall; Gefahrenabwehr; Hausrecht; Nutzungsuntersagung; Realverband;

    Auszug aus VG Hannover, 13.09.2023 - 1 A 3806/21
    Allein ein Nichteinschreiten oder Dulden einer solchen Nutzungspraxis ist nicht mit einer Einwilligung im Sinne einer Widmungsänderung gleichzusetzen (vgl. VG Hannover, Urt. v. 04.02.2019 - 1 A 6911/16 -, juris Rn. 19).

    Tatsächlich geht es vorliegend nur um eine durch stärkere Frequentierung höhere Belastung, die zu einem höheren Unterhaltungsaufwand führt (vgl. VG Hannover, Urt. v. 04.02.2019 - 1 A 6911/16 -, juris Rn. 20), der jedoch durch die Bereitschaft des Klägers zur Übernahme höherer Unterhaltungskosten aufgefangen werden könnte.

    Wenn aber erhöhte Beiträge für den sich aus der Sondernutzung ergebenden höheren Unterhaltungsaufwand fest- und durchgesetzt werden können, erscheint eine korrelierende Verkehrssicherungspflicht nicht von vornherein inakzeptabel (vgl. VG Hannover, Urt. v. 04.02.2019 - 1 A 6911/16 -, juris Rn. 23), weshalb der Einwand der Beklagten hinsichtlich des Haftungsrisikos durch den mit dem klägerischen Betrieb verbundenen Ziel- und Quellverkehr nicht überzeugt.

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus VG Hannover, 13.09.2023 - 1 A 3806/21
    Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 31.10.1999 - 4 C 45/88 -, juris Rn. 19) dürfte sich im Übrigen die Frage stellen, ob nicht bereits die Einräumung des Sondernutzungsrechts an der Wegstrecke den baurechtlichen Anforderungen an die Erschließung genügt, so dass es einer Baulast möglicherweise gar nicht bedarf.
  • VG Hannover, 18.12.2023 - 12 A 4563/21

    Klagen der Feldwegeinteressentschaft und der Jagdgenossenschaft gegen einen

    Bereits zuvor war das Vorhaben Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung: Mit Urteil vom 13. September 2023 (- 1 A 3806/21 -) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die Feldwegeinteressentschaft verpflichtet, dem Tierschutzverein ein beantragtes Sondernutzungsrecht zur Benutzung seiner Wegefläche einzuräumen (siehe dazu: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klage-eines-tierschutzvereins-zur-erschliessung-eines-tierheims-in-holzminden-teilweise-erfolgreich-225433.html).
  • VG Hannover, 18.12.2023 - 12 A 6451/20

    Feldwegeinteressentschaft und Jagdgenossenschaft wenden sich gegen einen

    Bereits zuvor war das Vorhaben Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung: Mit Urteil vom 13. September 2023 (- 1 A 3806/21 -) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die Feldwegeinteressentschaft verpflichtet, dem Tierschutzverein ein beantragtes Sondernutzungsrecht zur Benutzung seiner Wegefläche einzuräumen (siehe dazu: https://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/klage-eines-tierschutzvereins-zur-erschliessung-eines-tierheims-in-holzminden-teilweise-erfolgreich-225433.html).
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